Fangbuch

 

Immer wieder ernten wir fragende Blicke, wenn wir nach dem Fangbuch fragen. Tatsächlich wissen viele unserer Angelfreunde weder, dass es ein Fangbuch gibt, noch, dass sie verpflichtet sind, es grundsätzlich mitzuführen und bei jedem entnommenen Edelfisch, der verwertet werden soll, auszufüllen. Daher möchten wir an dieser Stelle einige wichtige Hinweise geben:

 

Das Fangbuch ist eine Fangstatistik und Bestandteil der Angelberechtigung. Jeder Angler ist verpflichtet, es bei sich zu führen. Der Besitz wird bei einer Fischereikontrolle überprüft. Allerdings irritiert der Begriff "Buch" etwas. Es handelt sich um einen Zettel (hier auf dem Gelände erhältlich) oder ist online ausfüllbar (auf der Seite des LAVB).

 

Die Bedeutung, eine Fangstatistik zu führen, ist fundamental für unsere heimische Fauna. Aus den gesammelten Ergebnissen können der erforderliche Fischbesatz sowie mögliches Abwachsen einzelner Spezies dokumentiert werden. Weiterhin können Rückschlüsse über die Fruchtbarkeit des Gewässers gezogen werden. Die Fangstatistik gibt ebenfalls Aufschluss über Fisch- und Artensterben. Schaut Euch bei Interesse die angefügte Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg an.  

 

Selbstverständlich könnt Ihr uns auch ansprechen. Wir beantworten Eure Fragen gerne.

LAVB - Gewässerordnung

 

4.5.2. Fangbuch

 

Das Fangbuch (Fangstatistik) ist Bestandteil der Angelberechtigung. Der Angler hat dieses beim Angeln ständig bei sich zu führen. Ein Fisch, der entnommen und verwertet werden soll, ist unverzüglich in das Fangbuch einzutragen, unabhängig davon, ob dieser gehältert oder sofort getötet wird. Abweichend davon können Weißfische, Schleien und Barsche am Ende des Fangtages eingetragen werden. Bei der Übermittlung auf elektronischem Wege ist die Sende- oder Bestätigungs-E-Mail bis zum Verlassen des Gewässers als Nachweis aufzubewahren.


Vereinssaison

16.03.2024 - 02.11.2024

 

Darüber hinaus kannst Du witterungsabhängig trotzdem einen Angelkahn mieten! Vorherige Anmeldung sollte wie immer selbstverständlich sein!


LAVB Angelkarten auf´s Smartphone

 

Im Onlineshop bietet der Landesanglerverband Brandenburg die Möglichkeit, Tages- und Wochenangelberechtigungen für unser Angelgewässer zu erwerben.

 

Du erhältst die ausgewählte Angelkarte nach Bezahlung als Print@Home oder sofort auf dein Smartphone. Eine E-Mail-Adresse ist für den Kauf zwingend notwendig.

 

Zu den Wochenkarten kannst Du optional eine Nachtangelberechtigung erwerben.

 

Eine in anderen Bundesländern entrichtete und gültige Fischereiabgabe wird anerkannt.



Fangmeldung

Du kannst auf diesem Wege ohne großen Aufwand Deinen Fang vom Smartphone aus melden.

 

Hier kannst Du dich registrieren, den Kontotyp einstellen und wenn es nur für die Fangmeldung sein soll, brauchst Du lediglich E-Mail und Dein Passwort einzutragen.




Laichschonbezirk im natürlich gelegenen Lubowsee
Zanderbett mit Seerosen

Laichschonbezirk (Zanderbetten)

 

Wir sind bemüht, unseren guten Zanderbestand zu erhalten, deshalb wurden Laichschonbezirke angelegt. Diese dürfen ab dem 01.01. bis zum 31.05. jeden Jahres nicht beangelt werden! Weiterhin sollte es selbstverständlich sein, nicht in die Laichschonbezirke hineinzufahren. In der zweiten Jahreshälfte ist mit gebührendem Abstand ein Angeln dort durchaus möglich.

 


Bootsnutzung und naturschutzfachliche Regelung für den Lubowsee:

 

Genehmigungsfrei und zulässig ist die rechtmäßige Ausübung der Angelfischerei von Booten (§5 Abs.1 Nr.4 der VO zum Naturschutzgebiet). Für den Lubowsee zulässige Boote sind Ruderboote, Schlauchboote und Faltboote. Nicht zulässig sind Schwimmmatratzen, Bellyboote und andere Schwimmhilfen.

 

Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) betreut den Lubowsee als Angelgewässer seit 1955.

Es kostet jedes Jahr viel Mühe, den See, der im Naturschutzgebiet (NSG Lubowsee) liegt, in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu erhalten. Der See hat einen vielfältigen Fischbestand, was man auch an den verschiedenen Vogelarten (Eisvogel, Fischreiher usw.) erkennen kann.

 

Wir möchten Euch jedoch wichtige Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise zur Nutzung des Sees geben.

 

·       Im See befinden sich an den unterschiedlichsten Stellen abgebrochene Steckstangen, die sich teilweise dicht unter der Oberfläche befinden, aber nicht sichtbar sind.

 

·       Um den See nicht übermäßig biologisch zu belasten, ist es nicht gestattet, mehr als 2 kg Trocken- oder Nassfutter pro Angeltag und Angler in den Lubowsee einzubringen.

 

Lasst uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass unser wunderschönes Naturschutzgebiet auch den

nachfolgenden Generationen erhalten bleibt.

 

Download
Verordnung über das Naturschutzgebiet Lubowsee (NSG Lubowsee)
Bootsnutzung Lubowsee.pdf
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Fangmenge pro Tag:

Auszug aus der Gewässerordnung – Ausgabe 2015

Ordnung zur Ausübung der Angelfischerei auf den Verbandsgewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. (gekürzte Version)

 

4.4.1.1. Fangbegrenzung für Aale

In Gewässern, denen es an einer für den Fischwechsel geeigneten Verbindung zu anderen Gewässern fehlt, darf der Angler je Fangtag bis zu fünf Aale fangen und sich aneignen. In allen übrigen Gewässern beträgt die Fangbegrenzung je Fangtag drei Aale.

 

4.4.1.2. Fangbegrenzung für Feinfisch

Der Angler darf täglich bis zu drei Feinfische der Arten Hecht, Zander und Karpfen

fangen und sich aneignen, insgesamt aber nicht mehr als drei Exemplare der genannten Arten.


Angeln ohne Fischereischein in Brandenburg!

 

Als erstes ist eine Fischereiabgabe zu leisten. Als Nachweis erhält man eine Fischereiabgabemarke, die in ein Nachweisheft einzukleben ist. Die Fischereiabgabe kann für ein Jahr in vielen Angelläden, bei Anglerverbänden, den unteren Fischereibehörden usw. geleistet werden. Dort erhält man i.d.R. auch das Nachweisheft. Die Fischereiabgabe beträgt für Erwachsene 12 Euro, für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren 2,50 Euro und gilt für ein Kalenderjahr. Es besteht auch die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für fünf Jahre zu leisten, sie beträgt dann 40 Euro. Dies ist aber nur direkt bei den unteren Fischereibehörden möglich. Nun hat man die grundsätzliche Erlaubnis erlangt, in Brandenburg Friedfische angeln zu dürfen. Was noch fehlt, ist eine Genehmigung zum Angeln an/auf den jeweiligen Gewässern.  Nun stehen noch Fragen im Raum, wie "Wo gehe ich angeln?" /  "Wann gehe ich angeln?"

Diese Fragen musst Du Dir vorher stellen, damit Du Dir Deine Tages- oder Wochenangelkarte für das bestimmte Gewässer kaufen kannst. Um das ganze Prozedere für Dich zu vereinfachen, ist es von Vorteil, einem Anglerverein beizutreten. Dort zahlst Du Deine DAFV-Mitgliedschaft und Deinen Vereinsbeitrag jährlich und kannst dann endlich loslegen.

 

Vielleicht heißt Dein Verein in Zukunft "Anglerverein Lubowsee e.V."?

 

Deinen AVL-Aufnahmeantrag kannst Du vorab herunterladen, ausfüllen und somit unserem Verein beitreten und nun hast Du alle Hürden bewältigt, um das Friedfischangeln auszuüben. Nebenbei bieten wir Dir ein großes Vereinsgelände, Kahnverleih, Veranstaltungen und alles, was zum Vereinsleben gehört.

Du willst den Fischereischein erwerben, um Raubfische zu angeln? Die Prüfungsfragen zum Lernen haben wir bereitgestellt!

 

Angelfischerei
Fischereischein A Berlin
Fischereischein Brandenburg
Fischereischein Brandenburg
Angelerlaubnis Nachweiskarte
Nachweiskarte zur Fischereiabgabe